Die osteopathische Behandlung von Kindern und Säuglingen liegt mir besonders am Herzen, gerade Babys und Kleinkinder können von der sanften Behandlungsmethode der Osteopathie enorm profitieren.
Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene. Daher absolvierte ich direkt nach meinem Osteopathieabschluss eine mehrjährige und umfangreiche Ausbildung zur Kinderosteopathin. In meiner eigenen Praxis für Osteopathie ist die Kinderosteopathie seither fester Bestandteil meiner täglichen Arbeit.
"So wie der Zweig gebogen wird, so wächst der Baum".
(William Garner Sutherland D.O.)
Für die Behandlung von Säuglingen bis zum ersten Lebensjahr plane ich 30-45 Minuten ein, die Kosten liegen zwischen 80 und 95 Euro. Ab dem
ersten Lebensjahr wird der volle Betrag von 98-120 Euro berechnet.
Viele gesetzliche und private Krankenkassen unterstützen die osteopathiesche Behandlung. Auskunft über die jeweile Erstattung erfragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse vor der Behandlung. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Ein bestehender Termin muss spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, da sonst ein Ausfallhonorar von 98 Euro in Rechnung gestellt wird.
Unter Osteo-Kompass finden Sie eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen mit ihrer jeweiligen Kostenübernahme für die osteopathische Behandlung.